Unsere Geschäftsbedingungen

FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR bestätigt wird.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR den vollen vereinbarten Pauschalpreis.

Abholung vom Flughafen (Flughafentransfer)

Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meetingpoint des Flughafen-Terminals, oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt und wartet bis zu 30 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der 30-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt nach Dortmund ohne Fahrgast an. Die Leistung von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden gesondert berechnet.

Preise

Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. Die vereinbarten Pauschalpreise gelten nur für die vereinbarte Fahrtstrecke zum vereinbarten Fahrtdatum. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf ein Verschulden durch FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck. Die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Zahlungsbestimmungen

FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Pauschalpreises zu erheben. Restzahlungen sind sofort nach Auftragserfüllung oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR an. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR – vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über den Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden EUR 10,00 Mahngebühren berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Stornierungen und Rücktritt

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Mietwagenfahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR einen Anteil am Pauschalpreis als Schadenersatz. Dieser Anteil beträgt:
50 % bei Stornierungen bis zu 12 Stunden vor Fahrtantritt
80 % bei Stornierungen bis zu 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
100 % bei späteren Stornierung und bei Nichtantritt der Fahrt.
Aufwendungen berechnet FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.

Tipp: Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung abschließen.

Stornierungen im Zielreiseverkehr

Bei Stornierungen im Zielreiseverkehr berechnet FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR einen Anteil am Pauschalpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:
20 % bei Stornierungen bis 30 Tage vor Fahrtantritt
50 % bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.

Tipp: Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung abschließen.

Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde teilt FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-)Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
die Erfüllung der Dienstleitung nicht zu stören oder zu behindern
keine Schäden hervorzurufen (bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, z.B. Erbrechen, die erhöhten Reinigungskosten in Höhe von Euro 100,00 zusätzlich zum Fahrpreis zu entrichten)
nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
die Übernahme des Fahrpreise nicht zu verweigern.
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR auf Schadensersatz.

Haftung von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR

FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR auf EUR 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR verschuldet wurden. Dazu zählt, z.B. Verspätungen/Verzögerungen verursacht durch:
Verkehrsstaus
Straßensperrungen
Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
schlechte Witterung
Für Schäden in Folge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen FLEXI-REISEN Beate Steffens & Thomas Heller GbR und seinem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.